Die Gesetzlichen Krankenkassen handeln auch in der Zahnmedizin nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot und unterstützen eine ausreichende, notwendige, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz.
Bei Zahnersatz verhält es sich so, dass sich die Zuschussleistung der Gesetzlichen Krankenkassen nicht an der tatsächlichen Therapie orientiert, sondern am Befund, also an der vorliegenden Mundsituation.
Für diesen Befund gibt es eine „Regelversorgung” (eine Art Standardtherapie), die in Form eines Euro-Festbetrages bezuschusst wird. Dieser jeweilige Betrag, der vom Gesetzgeber genehmigt wurde, deckt normalerweise 50% der Summe ab, die statistische Berechnungen für den jeweiligen Zahnersatz (incl. Material- u. Laborkosten) ergeben haben.
Zusätzlich existiert für Sie als Patienten die Bonusregelung: alle Patienten, die regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen können werden belohnt. Der Festbetrag wird durch einen Zuschlag erhöht: um 20 % (5 Jahre in Folge, regelmäßige, jährliche Kontrollen) oder sogar 30 % (10 u. mehr Jahre in Folge, regelmäßige, jährliche Kontrollen) – ein Bonus für alle Patienten, die durch ihr Verhalten größere Schäden an den Zähnen vermeiden.
Egal ob bei Ihnen ein Zahndefekt zu versorgen
ist oder ein oder mehrere Zähne fehlen:
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten durch die verständlichen
Texte und der Fülle von zahntechnischen Bildern, welche Vor- oder Nachteile
die eine oder andere Versorgung beinhaltet.
Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung: der Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung steht Ihnen auch bei hochwertigen Versorgungen, wie z.B. Implantatgetragenem Zahnersatz, zu.
Für weitere Informationen rund um mögliche Behandlungsmethoden und Möglichkeiten des Zahnersatzes schauen Sie einfach in den Patientenatlas.
WL Dental - Zentrum für schöne Zähne