Das Bonusheft ist für viele Familien ein ständiger Begleiter auf dem Weg zum Zahnarzt. Denn wer es gewissenhaft pflegt, erhält für gewisse Behandlungen höhere Zuschüsse von der Krankenkasse. Doch während der Corona-Pandemie wurde von nicht dringenden Zahnarztbesuchen abgeraten. Vielen Patienten fehlt deshalb jetzt ein Stempel im Heft. Bedeutet das, dass der Bonus verfällt? Für Kinder und Erwachsene gelten unterschiedliche Regeln.
Für bestimmte zahnärztliche Leistungen wie Zahnersatz werden die Kosten nicht komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Versicherte erhalten nur einen Zuschuss und müssen die restlichen Kosten selbst tragen. Der Festzuschuss beträgt 50 Prozent. Er kann um 20 Prozent oder mehr steigen, wenn Patienten ein lückenlos geführtes Bonusheft vorzeigen können. Dazu sind regelmäßige Besuche beim Zahnarzt über mehrere Jahre erforderlich. Fehlt ein Stempel, verfällt der mühsam angesammelte Anspruch auf den Bonus. Aufgrund der speziellen Situation in der Coronakrise gibt es für Kinder und Jugendliche jedoch Ausnahmen.
Mehr Zuschuss beim Zahnarzt dank Bonusheft
Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und dies im Bonusheft dokumentiert, erhält höhere Zuschüsse zu aufwendigen Zahnbehandlungen wie Zahnersatz. Der Festzuschuss von 50 Prozent steigt nach 5 Jahren auf 60 Prozent und nach 10 Jahren auf 65 Prozent. Oft ist auch davon die Rede, dass der Zuschuss um 20 oder 30 Prozent ansteigt. Beides meint das Gleiche: Denn die 20 Prozent beziehen sich auf den Festzuschuss.
20 Prozent von 50 = 10. Also: 50 + 10 = 60 Prozent Gesamtzuschuss.
30 Prozent von 50 = 15. Also: 50 + 15 = 65 Prozent Gesamtzuschuss.
Übrigens: Ab Oktober 2020 wird der Zuschuss zum Zahnersatz erhöht. Er beträgt bei lückenlos geführtem Bonusheft dann maximal 75 Prozent.
Bonusheft: Wer muss wie viele Stempel sammeln?
Kinder und Jugendliche und 18 Jahren müssen pro Kalenderjahr zwei Bonusheft-Stempel sammeln, um den erhöhten Zuschuss zu erhalten. Bei Erwachsenen genügt ein Zahnarztbesuch pro Kalenderjahr für ein lückenloses Bonusheft.
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Unterschiedliche Corona-Regelungen für Erwachsene und Kinder
Seit der Corona-Pandemie wurde von Zahnarztbesuchen abgeraten, die nicht zwingend notwendig waren. Viele Kinder, Jugendliche und Eltern haben deshalb auf die Vorsorgeuntersuchungen verzichtet. Doch wie wirkt sich das Ganze jetzt auf die Bonuszahlungen aus?
Für Kinder und Jugendliche gilt: Wenn sie im ersten Halbjahr 2020 nicht beim Zahnarzt waren, verfällt der Anspruch auf den Bonus nicht automatisch. Laut Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sollen unter 18-jährige gesetzlich Krankenversicherte bei ihrem nächsten Zahnarztbesuch einen entsprechenden Vermerk im Bonusheft erhalten, der den lückenlosen Anspruch sicherstellt. Wichtig ist dazu aber, dass sie im zweiten Halbjahr 2020 noch einmal zum Zahnarzt gehen.
Da Erwachsene nicht zwei, sondern nur einen Stempel pro Kalenderjahr benötigen, gilt diese Ausnahmeregelung für sie nicht. Sie können den notwendigen Termin beim Zahnarzt noch in diesem Jahr wahrnehmen
Quelle: von Laura Evers - 03.09.2020 Familienkasse-info.de